Startseite > Unternehmen

News

zurück

Getrennte Abwassergebühr

ISW Ingenieure erhalten Beratungsauftrag der Gemeinde Heiden

Die Gemeinde Heiden erhebt die Benutzungsgebühr für die Abwasserbeseitigung derzeit pro Kubikmeter nach dem Frischwasserbezug. Damit war auch die Beseitigung von Regenwasser, was in keiner Verbindung zum Wasserverbrauch steht, sondern von den an die Kanalisation angeschlossenen befestigten wasserundurchlässigen Flächen abhängig ist, abgegolten. Das OVG Münster hat mit Urteil vom 18.12.07 richtungsweisend entschieden, dass die Gebührengerechtigkeit herzustellen ist und verursachungs/leistungsgerecht eine kostendeckende getrennte Gebühr für das Schmutzwasser nach Frischwasserbezug (öffentl. Wasserversorgung und Eigenförderung) und das Regenwasser nach angeschlossener Fläche zu erheben ist (s.a. KAG).

Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite, um auch in Ihrer Kommune die Abwassergebührenberechnung fachlich korrekt und rechtssicher umzusetzen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch in der Ausgestaltung der Satzungen!

Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Herr Dipl.-Ing Frank Richter

Tel.: 02861 / 80999-0
Fax.: 02861 / 80999-0
EMail: richter@isw-ingenieure.de